Erläuterungen zum neuen Urhebervertragsrecht

Das neue deutsche Urhebervertragsrecht
von Fred Breinersdorfer

Diese Darstellung ist für Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern bestimmt, die sich einen Überblick über das neue deutsche Urhebervertragsrecht verschaffen wollen und Informationen über die Wege des Zustandekommens des Gesetzes in der parlamentarischen Praxis suchen.

Diesem Text ist der Originalwortlaut des vom Deutschen Bundestag am 25.1.2002, verabschiedeten Gesetzes in deutscher Sprache beigefügt.

1. Übersicht

Nach dem 1.6.2002 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Urheberrecht, das die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern erheblich verbessert. Bisher galt uneingeschränkt die Vertragsfreiheit. Es gab keinerlei verbindliche gesetzliche Regelungen für Verträge zwischen Urhebern und Verwertem, wenn man von einigen Nebenbestimmungen absieht, Tarifverträge waren die Ausnahme. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen für Urheberrechte, unterlagen dem sogenannten freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte.

Demgegenüber garantiert das neue Gesetz:

  • einen Anspruch jedes Urhebers und ausübenden Künstlers auf angemessene Vergütung. Ist in einem Vertrag eine unangemessene Vergütung vereinbart, hat der Urheber / ausübende Künstler einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Anpassung seines Vertrages in Höhe der angemessenen Vergütung.
  • Welche Vergütung angemessen ist, legt nicht nur das Gericht im einzelnen Streitfall fest, das neue Gesetz gibt den Verbänden von Urhebern / ausübenden Künstlern das Recht, mit Verwerterverbänden oder einzelnen Verwertungsuntemehmen "gemeinsame Vergütungsregelungen" verbindlich auszuhandeln. Diese gemeinsamen Vergütungsregeln binden die Vertragspartner und darüber hinaus die Gerichte. Überall dort, wo für gewisse Bereiche (Beispiel belletristische Romane oder Filmdrehbücher für das Fernsehen) gemeinsame Vergütungsregeln aufgestellt sind, muss das Gericht diese auch im individuellen Streitfall für die Vertragsanpassung zu Grunde legen.
  • Können sich die Parteien nicht auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen, kann jede Seite ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die andere Seite kann sich dem Schlichtungsverfahren nicht entziehen. Die Parteien sind verpflichtet, jeweils eine Vertrauensperson für ein Schiedsgericht zu ernennen. Die beiden Mitglieder des Schiedsgerichts bestimmen einen neutralen Vorsitzenden. Am Ende des Schiedsverfahrens erlässt das Schiedsgericht gemeinsame Vergütungsregelungen. Diesen kann allerdings mit einer Frist von drei Monaten jede der beteiligten Parteien widersprechen. Allerdings kann - so die Begründung des Gesetzes auch im Fall des Widerspruchs die Entscheidung des Schiedsgerichts "indizielle Wirkungen" für den Richter individuellen Streitfall und die angemessene Vergütung entfalten.
  • Der bisherige so genannte Bestsellerparagraph wurde enger gefasst. Er gilt in der Praxis wohl überwiegend für so genannte Buy-Out-Verträge, bei denen der Urheber am Vermarktungserfolg seines Werkes nicht beteiligt ist, sondern mit einer einmaligen Pauschalvergütung abgegolten wird. Wenn bei der Vermarktung eines Werkes ein großer Erfolg erzielt wird und das Ergebnis in "auffälligem Missverhältnis" zu der vereinbarten Vergütung steht, kann der Urheber eine Nachforderung stellen. Dies gilt auch für so genannte Altverträge, also jene, die vor dem in Kraft treten des Gesetzes abgeschlossen wurden.

    Darüber hinaus wurden noch eine Reihe von Details in den bisherigen Regelungen verbessert. Wegen der Einzelheiten möchte ich auf die diesem Text beigefügte Anlage verweisen.

    Die Neuregelung war heftig umstritten und führte zu einer massiven Kampagne insbesondere der Verleger von Büchern und Zeitungen, gegen die Regierung und das gesamte Vorhaben. Es gab mehrere Änderungen an den ursprünglich noch weitergehenden Rechten für Urheber. In Anbetracht der gehässigen Kampagne und des vorliegenden Ergebnisses kann der Kompromiss aus Sicht der Urheber als vertretbar bezeichnet werden. 60 bis 70 Prozent der Forderungen sind erfüllt. Es liegt nun an den Verbänden der Urheber, das Gesetz in der Praxis in verbindlichen gemeinsamen Vergütungsregelungen umzusetzen.

    2. Ausgangslage: die "strukturelle Ungleichheit"

    Wenn es je eines Beweises bedurft hätte, dass zwischen den Verwertem und den Urhebern eine wirtschaftliche Ungleichheit struktureller Art besteht, dann ist er nach einer mehreren Millionen Euro teuren Anzeigen-Kampagne der Verleger erbracht. Noch zwei Tage vor Verabschiedung der Novelle im deutschen Bundestag haben sie mit ganzseitigen Anzeigen in allen großen Tageszeitungen der Republik das Vorhaben bekämpft und die Regierung und deren Fraktionen polemisch angegriffen. Jenes strukturelle Ungleichgewicht war auch der Ausgangspunkt für die Bemühungen gewesen, ein faires Urhebervertragsrecht zu schaffen. Jeder Urheber macht beim Vertragsabschluss stets dieselbe Erfahrung: Wer die wirtschaftliche Macht hat, diktiert die Vertragsbedingungen. Dies gilt nicht nur in der Verlagsindustrie, sondern flächendeckend in allen Bereichen der Urheberwirtschaft. Große Unternehmen können es sich leisten, von ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorformulierten Formularverträgen keinerlei Abstriche zu machen. Es gilt weithin das Prinzip "Vogel friss oder stirb". Demgegenüber haben sich die Verwerter stets auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit berufen und die Forderung nach Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts als verfassungswidrigen Eingriff in diese Vertragsfreiheit bezeichnet.

    Vertragsfreiheit setzt aber wirtschaftlich gleichstarke Partner voraus. Weil dies nicht der Fall ist, ist in der Debatte um das neue Gesetz die Vertragsfreiheit gerne als "Freiheit eines Fuchses in einem freien Hühnerstall" bezeichnet worden.

    3.Die Initiative für ein neues Urhebervertragsrecht

    Es gehört zu den alten Forderungen des VS (Verband Deutscher Schriftsteller), ein faires Urhebervertragsrecht gesetzlich zu verankern und die eben beschriebene strukturelle Ungleichheit zu beseitigen. Die Ablösung der Regierung Kohl eröffnete uns die Möglichkeit, diese alte Forderung mit Aussicht auf Erfolg wieder vorzutragen. Namentlich die Bundesjustizministerin, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, konnte für dieses Anliegen gewonnen werden. Schon im Vorfeld des Regierungswechsels und des damaligen Wahlkampfes wurde das Thema mit ihr diskutiert.

    4.Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

    Zu Beginn der Legislaturperiode holte das Justizministerium Stellungnahmen von den betroffenen Verbänden ein. Es gehört zu den bemerkenswerten Eigentümlichkeiten dieses Gesetzgebungsverfahrens, dass die Verwerterseite erst spät die (aus ihrer Sicht gesehene) Brisanz des Vorhabens erkannte und die Tragweite der geplanten Neuerungen unterschätzt haben. Rückblickend kann gesagt werden, dass ein auch nur annähernd vergleichbar vehementer Widerstand der Verwerter schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens sicher erheblich Erfolg versprechender gewesen wäre als in der Schlussphase. Die Justizministerin beauftragte fünf der renommiertesten Urheberrechtler Deutschlands mit der Erstellung eines so genannten Professorenentwurfs. Dieser Entwurf enthielt die Grundzüge der heutigen Regelung. Nach verschiedenen Anhörungen der beteiligten Verbände durch das Justizministerium sowie einige Bundestagsfraktionen verabschiedete das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf, der sich noch sehr eng am Professorenentwurf orientierte. Im Laufe der dann folgenden parlamentarischen Beratungen und des immer härter werdenden Widerstands der Verwerterseite wurde der Entwurf verwässert, was für einen demokratischen Gesetzgebungsprozess üblich ist. Aus Sicht der Urheber / ausübenden Künstler sind die Kompromisse aus zwei Gründen schmerzlich:

  • der Professorenentwurf und der Regierungsentwurf enthielten ein verbindliches Schlichtungsverfahren, dem sich keine Seite durch Widerspruch entziehen konnte. Nun ist dieses Hintertürchen offen gelassen, wenngleich die Richter nach allgemeiner Einschätzung im individuellen Streitfall auch widerrufende Schlichtungsergebnisse als Maßstab für angemessene Vergütung nehmen werden.
  • Der Professorenentwurf sah eine grundsätzliche Abkehr von Buy-Out-Honoraren vor mit der Verpflichtung, die Urheber angemessen an jeder Form der Verwertung ihrer Werke zu beteiligen. Insbesondere hinsichtlich so genannter Altverträge gab es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken aus dem sogenannten Rückwirkungsverbot gegen diese an sich in sich schlüssige und einfache Regelung, so dass an dieser Stelle eine gegenüber dem bisherigen Rechtszustand verbesserte Bestsellerregelung eingeführt wurde.

    Die am 25. Januar 2002 auch mit Stimmen der Opposition im Bundestag verabschiedete und am 1. März vom Bundesrat gebilligte neue gesetzliche Regelung tritt am I.Juli 2002 in Kraft.

    5. Die öffentliche Auseinandersetzung und das Lobbying

    Die meisten Vertreter der Urheber hatten keine oder nur geringe Erfahrungen in der politischen Einflussnahme. Man lernt aber schnell, man lernt vor allen Dingen schnell, Forderungen zu stellen und sie zu begründen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Zugänge zu den höchsten Etagen der Regierung möglich sind, wenn man ein sachlich begründetes Anliegen hat und sich darum bemüht. Die Justizministerin wie ihre Administration war für Gespräche stets offen, wenn es Diskussionsbedarf gab. Auch Bundeskanzler Schröder führte mit uns wie auch mit der Gegenseite jeweils ein ausführliches Gespräch. Das Präsidium des Bundestages wie auch die Fraktionsvorstände und die Ausschüsse waren ebenfalls für Gespräche zugänglich.

    Der Aufwand an Zeit und Energie für Einzelgespräche, für Briefe, die notwendigen Koordinierungen und Stellungnahmen vor den Ausschüssen und zu einzelnen Etappen des Gesetzgebungsverfahrens kann nicht unterschätzt werden! Es ist unbedingt zu empfehlen, sich qualifizierten juristischem Beistand zu versichern. Es hat sich als taktisch klug erwiesen, Problemgruppen in der Diskussion in den Brennpunkt zu stellen. Unter "Problemgruppen,, sind jene Urheber/ausübende Künstler zu verstehen, deren Vertrags- und Vergütungsverhältnisse in der Vergangenheit besonders schlecht waren und die beispielhaft unter dem strukturellen Ungleichgewicht gegenüber der Verwerterseite gelitten haben. Dies gilt in Deutschland vor allem für Übersetzer, Dokumentarfilmer und Pressefotografen. Die Gegenseite versuchte, an Hand von Urhebergruppen mit guten Einkommen, beispielsweise Starschauspielern, Drehbuchautoren oder Regisseuren nachzuweisen, dass das Gesetz überflüssig sei. Im Ergebnis verfing die "Neidkampagne,, der Verwerter jedoch nicht, weil von Seiten der Regierung stets erklärt wurde, dass es nicht darum gehe, gut gestellte Gruppen noch besser zu stellen, sondern die Auswüchse unfairer Vertragsfreiheit zu beseitigen. In der Kampagne für die Gesetzesänderung engagierten sich von den "Problemgruppen" insbesondere die im VS organisierten literarischen Übersetzer mit großem Erfolg. Sie verstanden es auch, mit phantasievollen und wirksamen Aktionen auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Die gesamte Kampagne wurde auf Urheberseite im wesentlichen von den Schriftstellern und Journalisten getragen, aber auch von anderen Verbänden lebhaft unterstützt. In diesem Zusammenhang erscheint eine Hintergrundinformation interessant: Auf Grund der doch funktionierenden inneren Pressefreiheit gelang es den Zeitungsverlegern nicht, eine redaktionelle Kampagne gegen die Gesetzesinitiative zu entfachen. Sie mussten auf die eingangs erwähnten ganzseitigen Anzeigen in ihren Blättern ausweichen. Nur einzelne Journalisten ließen sich vor den Karren ihrer Verleger spannen. Die meisten ihrer Journalistenkollegen haben im Laufe ihrer beruflichen Karriere als so genannter "Freie" viele Knebelungsverträge unterschrieben; sie wissen ganz genau, dass ein solches Gesetz mehr als überfällig war.

    Im Kampf um das Gesetz wurde die Debatte in den Feuilletons im Wesentlichen von den Befürwortern und den Gegnern des Gesetzes aus den Verbänden sowie einem der fünf Professoren, Dr. Martin Vogel, Richter am Europäischen Patentgericht, geführt und nicht von den Journalisten. Festzuhalten bleibt, dass es keine nennenswerten Schwierigkeiten gab, in allen bedeutenden deutschen Zeitungen Beiträge unterzubringen.

    Ganz besonders wichtig war im Laufe des Kampfes um die Gesetzgebung das Engagement um die bekannten Namen. Es gelang dem Journalistenverband, in einem offenen Brief an den Regierungschef nahezu alle bekannten Kollegen, die täglich auf den TV-Bildschirmen zu sehen sind und deren Artikel in den Zeitungen zu lesen sind, zur Unterschrift zu bewegen. Innerhalb der Schriftsteller gab es eine breite Solidarität für das Gesetzgebungsvorhaben. Günther Grass und Martin Walser sprachen persönlich mehrfach Bundeskanzler Schröder an. Sie unterzeichneten zusammen mit Schriftstellern wie Christoph Hein, Bernhard Schlink, Erich Loest, SAID, Johano Strasser, Klaus Staeck u.v.a. Aufrufe und offene Briefe. Walser sprach für den VS bei der Anhörung des Rechts- und Kulturausschusses des Bundestages. Günter Grass nutzte das besonders enge persönliche Verhältnis zum Kanzler, um noch zwei Tage vor Verabschiedung des Gesetzes im Kanzleramt zu intervenieren. Die breite Solidarität unter den Schriftstellern kam spontan zu Stande, die Forderungen und das Sachthema waren unumstritten und plausibel. Man kann vielleicht noch notieren, dass es ein seltener Fall ist, dass die Schriftsteller eine Regierung unterstützen und dabei in den eigenen Reihen keine Querschüsse erfolgten.

    Leider war die Unterstützung durch die Stars in anderen Branchen nicht im erforderlichen Maße gegeben. Geschadet hätte sie sicher nicht. Sie wäre auch sicher zu organisieren gewesen, wenn wir noch genügend Kraft und Zeit gehabt hätten. Als nicht geübte Lobbyisten haben wir festgestellt, dass die "Politik der Briefe,, in diesem Gesetzgebungsverfahren eine entscheidende Rolle gespielt hat. Die schon erwähnten offenen Briefe, von prominenten Kollegen unterzeichnet, konterten entsprechende Schreiben der Verlegerseite, auch mit prominenten Namen signiert. Ein zweites Mittel war die massenweise Zusendung von Briefen und Faxen an einzelne Abgeordnete, die Regierung oder die Fraktionsvorsitzenden. In der heißen Phase des Gesetzgebungsverfahrens stöhnte ein Fraktionsvorsitzender in einem Telefongespräch, in seinem Fax sei ständig das Papier ausgegangen. Die Aktivisten hatten ein e-mail-Netz aufgebaut, innerhalb dessen solche kleinen Lawinen verabredet und losgetreten werden konnten. Eine der originellen Übersetzer-Aktionen sei noch erwähnt: Im Herbst 2001 zogen die Übersetzer ein Segelboot vor den Reichstag. Es war mit Büchern beladen, die unsere Übersetzer übersetzt hatten. Jeder Abgeordnete bekam eines mit einem persönlichen Brief des Übersetzers jenes Buches, in dem er seine individuelle wirtschaftliche Lage offen schilderte. Jedes Buch war in Zeitungspapier fremdsprachiger Zeitungen eingewickelt. Der Präsident des Deutschen Bundestages nahm persönlich die Präsente entgegen. Die Resonanz in der Presse war leider gering, die Resonanz unter den Abgeordneten dagegen außerordentlich hoch. Nebenbei bemerkt, der Deutsche Bundestag hat 632 Abgeordnete. 270 davon, hauptsächlich in den Regierungsfraktionen, bekamen ein Buch. Geplant waren noch andere Veranstaltungen, die aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden konnten. So wollten wir beispielsweise einen parlamentarischen Abend für Abgeordnete in einem Kino machen, zusammen mit Regisseuren, Drehbuchautoren und anderen Filmschaffenden. Wir wollten einen Film zeigen und danach dessen Entstehungsbedingungen, die Vertragsbedingen und die finanziellen Verhältnisse demonstrieren.

    Eine andere Idee betraf die Fotojournalisten: Es war eine Ausstellung in der Bundespressekonferenz geplant (wo sie dann untersagt wurde), die Kollegen wollten ein berühmtes Pressefoto aus dem eigenen Oeuvre ausstellen, daneben ein Portrait des Fotografen und daneben eine Abrechnung für die Rechte an diesem Foto. Als letztes Mittel in dem gegen Ende kulminierenden Kampf um das Urheberrecht hätten wir noch Demonstrationen organisieren wollen, das Gesetz wurde dann aber so schnell in den Bundestag zur 2. und 3. Lesung eingebracht, dass wir nicht mehr zur Vorbereitung und Durchführung einer Massenveranstaltung gekommen sind. Wir hatten uns dies als letztes Mittel vorbehalten. Ob sich die Kompromisslinien im Ergebnis geändert hätten, wenn eine solche Demonstration stattgefunden hätte, kann als fraglich bezeichnet werden.

    Die Verleger hatten zu diesem Zeitpunkt mit einer heftigen Kampagne mit ganzzeitigen Anzeigen in allen Tageszeitungen ein Trommelfeuer auf die Regierung und die Regierungsfraktionen eröffnet. Die Kampagne wäre, wenn sie bezahlt worden wäre, wie gesagt mehrere Millionen Euro teuer gewesen. Man kann aber davon ausgehen, dass die Anzeigenplätze durch die Zeitungsverlage unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind. Mit unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen und unterschiedlichen Layouts und verschiedenen Unterzeichnern wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine spontane Aktion, für die die Verleger sehr viel eigenes Geld ausgeben. Bezeichnender Weise hielten sich die Zeitungsverleger weitgehend bedeckt. Dafür sprangen die Buchverleger mit ihren Namen und Porträts ein. Die Kampagne erzielte einen hohen Aufmerksamkeitswert in der Öffentlichkeit. Die Urheberseite hätte noch nicht einmal die Todesanzeigen in einer solchen Serie bezahlen können, mit der der Tod des traditionell guten Verhältnisses zwischen Verlegern und Autoren in Deutschland hätte bekannt gemacht werden müssen, der durch die Anzeigenkampagne verursacht wurde. Die Anzeigenkampagne war aus Sicht der Verleger sogar in ihrer Spitze kontraproduktiv. Wir versuchten in Interviews der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass derjenige, der so viel Geld für eine Anzeigenkampagne hat, auch genügend Kapital hat, um seine Übersetzer und Autoren angemessen zu bezahlen. Zum zweiten war die Kampagne kontraproduktiv weil der Kanzler und die Justizministerin als "wortbrüchig,, diffamiert wurden. Wer Schröder und seine Justizministerin kennt, weiß, dass beide bei einem unberechtigten Vorwurf dieses Kalibers auf stur schalten. Letzten Endes war es auch nicht die Regierung, sondern einzelne Abgeordnete, namentlich aus den Reihen der Grünen, die unter dem geballten Druck der Verleger eingeknickt sind, und denen wir es aufs politische Konto schreiben müssen, dass die Schlichtungsregelung nun nicht mehr verbindlich ist. Dass das Gesetz dann schließlich für die konservative Opposition zustimmungsfähig wurde, weil die als "ideologisch" bezeichnete "Zwangsschlichtung,, entfiel, ist ein schon fast zynisch zu nennendes Resultat.

    6. Die Verbündeten

    Die wichtigste Verbündete in dem unerwartet harten Kampf um das neue Recht war ohne Zweifel die Justizministerin. Die Unterstützung in den Fraktionen war, wie gesagt, unterschiedlich. Auch dem Kanzler gebührt Dank für seine konsequente Haltung und sein stets offenes Ohr.

    Ganz besonders wichtig war darüber hinaus die Unterstützung aus dem Bereich Wissenschaft, allen voran durch die fünf Professoren. Wer immer ein solches Gesetzgebungsprojekt angeht, sollte sich ganz zu Beginn in diesem Bereich der Rechtswissenschaft um breite Unterstützung bemühen. Denn die Gegenseite zögert nicht, mit juristischen Gutachten, Bedenken und Zweifel zu stiften. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass wir uns auf verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Diederichsen, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts und Richter am Bundesverfassungsgericht sowie ein Gutachten von Bernhard Schlink (dem Autor von "Der Vorleser"), Professor für Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, haben stützen können. Die Gegenseite versuchte, mit nicht weniger als drei verfassungsrechtlichen Gutachten ihrerseits die genannten Zweifel zu sähen. Wenn die Materie durch wissenschaftliche Publikationen bereits vorbereitet ist, fallen abweichende Meinungen schwerer.

    7. Zur Rolle der Gewerkschaft

    Die meisten Urheber sind in ver.di, der größten Einzelgewerkschaft Deutschlands, organisiert. Das gilt auch für den VS. Darüber hinaus existieren zahlreiche andere Verbände, die sich entweder lose mit ver.di verknüpft haben oder unabhängig davon sind. Von Anfang an war klar, dass ohne eine tatkräftige Unterstützung durch die Gewerkschaft und die Verbände auf Urheberseite das Gesetzesvorhaben nicht würde realisiert werden können. Neben der Finanzierung einer solchen Kampagne von den Reisekosten bis zu den juristischen Gutachterhonoraren ist aber auch der politische Macht- und Einflussfaktor der Gewerkschaften in einer linksgerichteten Regierung nicht zu unterschätzen.

    Unglücklicherweise fiel das Gesetzgebungsverfahren in die Gründungsphase der großen Gewerkschaft ver.di, so dass es neben organisatorischen Problemen anfangs erhebliche Abstimmungsprobleme gab.

    Wir mussten in der Gewerkschaftsspitze das Gesetzgebungsprojekt erst einmal als solches bekannt machen und um Unterstützung werben. Dies ist ein ungewöhnlicher Vorgang, geht es doch hier um einen sehr wichtigen Schrift zur Emanzipation der Urheber. Die Unterstützung der bisherigen Gewerkschaft IG Medien war demgegenüber vorbildich. In der Schlussphase haben sich die Verhältnisse gebessert, die Kontakte haben sich eingespielt. Die dringend erforderliche Einflussnahme seitens der Spitze der Gewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde dann doch vorgenommen, wenngleich nicht so effizient wie die Intervention in klassischen gewerkschaftlichen Themenfeldem erfolgt. Für eine ähnliche Kampagne empfehlen wir dringend, diese Dinge, wie auch die Finanzierung, rechtzeitig mit den Verbänden und den Gewerkschaften zu klären und nachhaltig Unterstützung in jeder Beziehung zu fordern. Denn es muss jedem Gewerkschafter einleuchten, dass mit diesem gesetzlichen Schritt, namentlich mit der Einführung gemeinsamer Vergütungsregeln zum ersten Mal (jedenfalls in der Gewerkschaftsgeschichte Deutschlands) Selbstständige im Ergebnis tariffähig werden. Angesichts der Tatsche, dass in ganz Europa immer mehr Menschen in die Selbstständigkeit gelangen oder gedrängt werden, ist diese Emanzipation freier Urheber zudem ein gesellschaftspolitisches Modellprojekt.

    8. Abschlussbemerkung

    Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in gemeinsame Vergütungsrichtlinien wird nun in Angriff genommen. Die Beratungen über die Strategie und die Vorgehensweise haben wir bereits aufgenommen. Die Praxis wird zeigen, ob wir die Chancen nutzen können, die uns das Gesetz gibt. Ich bin optimistisch.

    Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass die Gegenseite versuchen wird, schon aus grundsätzlich-ideologischen Erwägungen, das Gesetz weiter zu bekämpfen. Dafür gibt es verschiedene Wege, einerseits die Obstruktion der Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsrichtlinien, die Klage beim Bundesverfassungsgericht aber auch die Intervention auf europäischer Ebene.

    Wir sind uns alle bewusst, dass wir in Deutschland nur einen ersten und unvollkommenen Schritt getan haben, dass dieser erste Schritt aber nur dann Bestand hat, wenn möglichst viel andere europäische Staaten ähnliche gesetzliche Regelungen erlassen.

    Deswegen stehen wir gerne mit unserem Rat allen europäischen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Kontaktaufnahme bitte per-mail: vs@verdi.de oder direkt an den Verfasser dieser kurzen Darstellung fred@breinersdorfer.com.

    Der beigefügte Gesetzestext kann, da nicht urheberrechtlich geschützt, ohne Problem übersetzt und genutzt werden. Vor Übersetzung oder Veröffentlichung des vorstehenden Textes des Autors, bittet dieser um Rücksprache.

    Fred Breinersdorfer Vorsitzender des VS

  • Inhalt

    Übersicht

    Ausgangslage: Die strukturelle Ungleichheit

    Die Initiative für ein neues Urhebervertragsrecht

    Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

    Die öffentliche Auseinandersetzung und das Lobbying

    Die Verbündeten

    Zur Rolle der Gewerkschaft

    Abschlussbemerkung


    Gegenüberstellung des alten und des neuen Urhebervertragsrehts (Stand 23. Januar 2002) als PDF-Datei