Die Geschäftsordnung des VS

(Fassung vom 8. Juni 2001)
1 Zweck
  1.1 Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) ist eine Fachgruppe der ver.di.
  1.2 Der VS hat den Zweck, die kulturellen, rechtlichen, beruflichen, sozialen und tariflichen Interessen seiner Mitglieder in Übereinstimmung mit der Satzung der ver.di und den Zielen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu fördern und zu vertreten sowie die internationalen Beziehungen der Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer zu pflegen. Zu den Zielen des VS gehört es insbesondere, auf den Abschluß von Tarifverträgen für seinen Bereich hinzuwirken.
  1.3 Der VS kann als berufsspezifisch selbständige Gruppe innerhalb der ver.di in allen Belangen, die Autoren betreffen, von sich aus tätig werden.
  1.4 Die Mitglieder des VS sind in der Ausübung ihres Berufes völlig frei und keinen Weisungen der Gewerkschaft unterworfen. Was und wie sie arbeiten, ist ihre eigene Angelegenheit.
  1.5 Der VS veröffentlicht Informationen für seine Mitglieder. Zuständig sind jeweils die VS-Landesvorstände beziehungsweise der VS-Bundesvorstand und die VS-Geschäftsführung.
2 Mitgliedschaft
  2.1 Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer gemäß Ziff. 2.2 sind Mitglieder der ver.di.
  2.2 Mitglied des VS kann jede/r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autor/in und jede/r im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autor/in werden, sofern sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten: eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf, die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films; mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons; entsprechende Veröffentlichungen als literarische Übersetzerin oder literarischer Übersetzer oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit.
  2.3 Erb(inn)en von Autorinnen und Autoren können, sofern sie Inhaber/in der Urheberrechte sind, Mitglieder des VS werden, haben jedoch kein Wahlrecht.
  2.4 Neue VS-Mitglieder werden auf Vorschlag des VS-Landesvorstandes von ver.di aufgenommen.
  2.5 Mitglieder der ver.di, die Angehörige anderer Fachgruppen sind, können auch Mitglieder der Fachgruppe Literatur (VS) werden, sofern sie nach Feststellung des VS-Landesvorstandes die Voraussetzungen von Ziff. 2.2 erfüllen.
3 Struktur  
  3.1 Der VS organisiert sich auf Bezirks - (siehe 3.3) Landes - Bundesebene.
  3.2 Organe des VS sind Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen, Vorstände auf den jeweiligen Ebenen sowie der Schriftstellerkongress
  3.2.1 Paritätische Besetzung aller VS-Gremien sowie aller zu besetzenden Gremien und Jurys soll erfolgen, soweit Kandidatinnen zur Verfügung stehen.
  3.3 In den Bezirken der ver.di können nach Bedarf VS-Bezirksgruppen gebildet werden.
  3.4 Die überregional arbeitende Übersetzersparte des VS hat die Rechte und Pflichten eines VS-Landesverbandes und wird beim Bundesfachbereich geführt und in dessen Auftrag von der Bundesgeschäftsstelle betreut.
  3.5 Im Ausland wohnende Mitglieder des VS können einem VS-Landesverband beitreten. Wenn sie das nicht wollen, werden sie bei der Bundesgeschäftsstelle geführt und wählen dann für jeweils vier Jahre durch Briefwahl ihren Sprecher als Delegierten zum Schriftstellerkongress.
4 Landesverbände
  4.1 In den Landesbezirken der ver.di werden VS-Landesverbände gebildet.
  4.2 Mitglieder des VS-Landesverbandes sind alle VS-Mitglieder, die ihren Wohn oder Beschäftigungsort im Landesbezirk haben (vgl. aber dazu 3.4 und 3.5)
  4.3 Die VS-Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des VS Landesverbandes. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Alle vier Jahre wählt diese Mitgliederversammlung den Landesvorstand und die Delegierten, so wie - entsprechend den Erfordernissen im Landesverband - die Mandatsträger/innen und deren jeweilige Stellvertreter/innen. Zeitpunkt und Ort legt der VS-Landesverband im Einvernehmen mit dem Landesbezirksfachbereichsvorstand der ver.di fest. Der Landesbezirksfachbereich der ver.di - für die Übersetzer der Bundesfachbereich - trägt die Kosten ihrer technischen Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, jedoch nicht die Reise- und Aufenthaltskosten der VS-Mitglieder.
  4.4 Mitglieder des Geschäftsführenden Landesbezirksfachbereichsvorstands der ver.di können mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung des VS Landesverbandes teilnehmen.
  4.5 Die Mitgliederversammlung des VS-Landesverbandes, auf der Wahlen nach Ziff. 4.3 stattfinden, hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts des VS-Landesvorstandes;
b) Entgegennahme und Erörterung der Arbeitsbereiche bei Mandatsträger/innen;
c) Wahl des VS-Landesvorstandes;
d) Festlegung der Anzahl der Beisitzer/innen im VS-Landesvorstand;
e) Wahl der Delegierten zum Schriftstellerkongress nach 5.3;
f) Wahl der Delegierten zur Landesbezirksfachbereichskonferenz der ver.di gemäß Ziff. 6.3 des Fachbereichstatuts;
g) Wahl von VS-Vertreter(inne)n in Gremien oder Ausschüsse, z. B. in die VS-Tarifkommission;
h) Behandlung berufspolitischer Fragen;
i) Beratung und Beschlussfassung über Anträge.
  4.6 Der VS-Landesvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in, der/dem Schriftführer/in und Beisitzer(inne)n.
  4.7 Mitglieder des VS-Bundesvorstandes können mit beratender Stimme an den Sitzungen der VS-Landesvorstände teilnehmen.
  4.8 Scheiden drei oder mehr Vorstandsmitglieder aus, wird innerhalb von drei Monaten für den Rest der Amtszeit in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der VS-Landesgruppe ein neuer Vorstand gewählt. Scheidet nur die/der Landesvorsitzende aus, erfolgt ihre/seine Nachwahl in gleicher Weise. Scheidet ein anderes Vorstandsmitglied aus, rückt die-/derjenige in den Vorstand nach, die/der bei der Vorstandswahl die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hatte usw.
5 Schriftstellerkongress/Bundesdelegiertenkonferenz
  5.1 Der/die Schriftstellerkongress / Bundesdelegiertenkonferenz ist das höchste Organ des VS. Er/sie findet alle vier Jahre statt und legt die Richtlinien für die Arbeit des VS fest. Gleichzeitig findet die Bundesdelegiertenkonferenz statt. Darüber hinaus tritt zwischen den Schriftstellerkongressen die Bundesdelegiertenkonferenz zusammen. Beide Male sind literarisch/kulturpolitische Foren durchzuführen.
  5.2 Zeitpunkt und Ort werden vom VS-Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem Bundesfachbereichsvorstand der ver.di festgelegt und den Mitgliedern drei Monate vorher, die Tagesordnung acht Wochen vorher mitgeteilt. Anträge an den Schriftstellerkongress müssen acht Wochen vorher bei der VS-Bundesgeschäftsstelle vorliegen, damit sie vier Wochen vor dem Kongress an die Delegierten verschickt werden können. Der Hauptvorstand trägt die Kosten für die technische Vorbereitung und Durchführung des Schriftstellerkongresses sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Delegierten und Mandatsträger/innen gemäß Ziff. 5.8 j.
  5.3 Für die Wahl der Delegierten zum Schriftstellerkongress und der Bundesdelegiertenkonferenz gilt folgende Regelung:
Jede VS-Landesgruppe hat ein Grundmandat und wählt darüber hinaus für je an gefangene 100 Mitglieder eine/n Delegierte/n. Außerdem sind genügend Ersatzdelegierte zu wählen, die am Schriftstellerkongress teilnehmen, wenn ordentliche Delegierte ihr Mandat nicht ausüben können. Als Delegierte/r oder Ersatzdelegierte/r kann nur gewählt werden, wer satzungsgemäße Beiträge gezahlt hat.
  5.4 Jedes Mitglied des VS kann auf eigene Kosten ohne Stimmrecht, aber mit Rede recht am Schriftstellerkongress teilnehmen.
  5.5 Stimmrecht haben die von den Mitgliederversammlungen nach Ziff. 3.5 und 4.5 gewählten Delegierten.
  5.6 Die Mitglieder des VS-Bundesvorstandes nehmen mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Delegierten am Schriftstellerkongress teil.
  5.7 Mitglieder der Geschäftsführung des Fachbereichs der ver.di und der/die VS-Bundesgeschäftsführerin nehmen mit beratender Stimme am Schriftstellerkongress teil.
  5.8 Der Schriftstellerkongress hat folgende Aufgaben:
a) Die Entwicklung der Perspektiven für die nächsten vier Jahre;
b) Behandlung tarifpolitischer Fragen;
c) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts des VS-Bundesvorstands;
d) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts der/des Geschäftsführer(in)s;
e) Entgegennahme und Erörterung von Berichten der Mandatsträger/innen.
Die Delegierten des Schriftstellerkongresses haben darüber hinaus folgende Aufgaben:
f) Beratung und Entscheidung über Anträge;
g) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des VS;
h) Wahl des Bundesvorstandes;
i) Bestimmung der/des Stellvertreterin/s der/des Vorsitzenden, die/der die/den
Vorsitzende/n vertritt;
j) Wahl der Delegierten für die Bundesfachbereichskonferenz der ver.di gemäß Ziff. 8.2.des Fachbereichstatuts;
k) Wahl, Nominierung oder Bestätigung der Mandatsträger/innen;
1) Außerdem nominiert der Schriftstellerkongress die/den gemäß Ziff. 7 neu einzustellende/n Geschäftsführer/in.
  5.9 Die Delegierten des Schriftstellerkongresses geben sich eine Geschäftsordnung.
6 Bundesvorstand
  6.1 Der Bundesvorstand vertritt den VS.
  6.2 Der Bundesvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Er kann um zwei zusätzliche Mitglieder erweitert werden. Er wird für vier Jahre gewählt.
  6.3 Die/Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden können die Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander abstimmen und sie miteinander in einem von der Fachgruppe festgelegten Zeitraum wechseln (Rotationsprinzip).
  6.4 Der VS-Bundesvorstand beruft in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Fachbereichs der ver. di vier Vorstandssitzungen jährlich ein, davon mindestens eine gemeinsam mit den Vorsitzenden der VS-Landesverbände. Falls mehr als vier Sitzungen jährlich erforderlich sind, werden sie vom VS-Bundesvorstand im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Fachbereichs einberufen.
  6.5 Scheiden drei oder mehrere Vorstandsmitglieder aus, wählt ein außerordentlicher Schriftstellerkongress innerhalb von drei Monaten einen neuen Vorstand. Scheidet nur der/die Bundesvorsitzende aus, erfolgt ihre/seine Nachwahl in gleicher Weise. Scheidet ein anderes Vorstandsmitglied aus, rückt die- /derjenige in den Vorstand nach, die/der bei der Vorstandswahl die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hatte, und so fort.
7 BundesgeschäftsführerIn
    Der/Die Bundesgeschäftsführer/in erledigt im Auftrag des Bundesfachbereichsvorstands die Geschäfte des VS auf der Grundlage der Beschlüsse des Schriftstellerkongresses und des Bundesvorstandes. Sie/er koordiniert die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden. Er/Sie wird nach seiner/ihrer Wahl (siehe Ziff. 5.8 m) dem Hauptvorstand zur Einstellung vorgeschlagen. Er/sie nimmt mit beratender Stimme am Schriftstellerkongress und den Sitzungen des Bundesvorstandes teil.
8 Finanzen
  8.1 Die Finanzierung der Fachgruppenarbeit erfolgt gemäß Ziff, 12 des Fachbereichstatuts der ver.di. Ein Fachgruppenbeitrag nach § 14.3 b) der Satzung kann erhoben werden.
  8.2 Der VS kann - gegebenenfalls über dafür gebildete juristische Personen - zweckgebunden für kulturelle, insbesondere literarische sowie soziale Aufgaben Förderungen entgegennehmen, jedoch nicht für die allgemeine Fachgruppenarbeit.
9 Tarifpolitik
    Für alle Bereiche, die sich aus der Geschäftsordnung ergeben, wird eine eigene Tarifkommission gebildet. Die Tarifkommission des VS (Autorinnen und Autoren) setzt sich zusammen aus je einer/m Vertreter/in der VS-Landesverbände, die auf Landesmitgliederversammlungen gewählt wurden, der/m VS-Vorsitzenden und weiteren Vertreter/innen des Bundesvorstandes. Für bestimmte Sparten (z. B. Jugendbuch, Sachbuch) können bis zu zwei Vertreter/innen von der Tarifkommission kooptiert werden. Der VS-Tarifkommission Autoren gehören weiter an die zuständigen Mitglieder der Geschäftsführung des Fachbereichs, die/der Geschäftsführer/in des VS und der zuständige Sachbearbeiter/in der Rechtsabteilung mit beratender Stimme. Die Amtszeit der Tarifkommission entspricht der Amtszeit des Bundesvorstandes. Die Tarifkommission wählt aus ihrer Mitte die Verhandlungskommission.
10 Mandate und Ehrenämter
  10.1 Soweit für Gremien außerhalb der ver.di Schriftstellerorganisationen Entsendungs- oder Benennungsrechte zustehen, nimmt diese Rechte der VS über die Entsendung und Benennung von Ziff. 4.5 g und 5.8 j hinaus wahr.
  10.2 Das Entsendungs- oder Benennungsrecht steht dem Landesvorstand des VS zu, sofern die Kompetenz des betreffenden Gremiums räumlich auf den Landesbezirkbegrenzt ist, anderenfalls dem Bundesvorstand des VS. Der Bundesvorstand kann sein Recht aus Ziff. 10. 1 an den Vorstand desjenigen Landesbezirks delegieren, in dem das Gremium seinen Sitz hat.
  10.3 Vor der Entsendung oder Benennung nach Ziff. 10.2 ist die Geschäftsführung des Fachbereichs der ver.di zu hören.
  10.4 Die benannten oder entsandten Mitglieder sollen den zuständigen Vorstand und den Bundesfachbereichsvorstand laufend über ihre Tätigkeit unterrichten, wenn und soweit dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.


Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung hat der Schriftstellerkongress am 10. Dezember 1988 beschlossen. Sie wurde vom Gesamtvorstand der Industriegewerkschaft Medien in seiner Sitzung am 25. Januar 1989 verabschiedet. Sie trat nach der Bestätigung durch den 1. Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Medien am 15. April 1989 in Kraft. Der 14. Schriftstellerkongress vom 24. bis 27. April 1997 beschloss die vorliegende geänderte Fassung, der der Hauptvorstand der IG Medien in seiner Sitzung am 28./29.8.1997 zustimmte. Der 16. Schriftstellerkongress/Bundesdelegiertenkonferenz hat am 7./8. Juni 2001 die vorliegende geänderte Fassung beschlossen, der der Bundesfachbereichsvorstand auf seiner 4. Sitzung am 11./12. Dezember 2001 zugestimmt hat.

Zweck

Mitgliedschaft

Struktur

Landesverbände

Schriftstellerkongress

Bundesvorstand

BundesgeschäftsführerIn

Finanzen

Tarifpolitik

Mandate und Ehrenämter

Schlussbestimmungen