(Fassung vom 8. Juni 2001)
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Zweck
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1.1 |
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) ist eine Fachgruppe
der ver.di. |
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1.2 |
Der VS hat den Zweck, die kulturellen, rechtlichen, beruflichen,
sozialen und tariflichen Interessen seiner Mitglieder in
Übereinstimmung mit der Satzung der ver.di und den Zielen
des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu fördern und zu
vertreten sowie die internationalen Beziehungen der
Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer zu
pflegen. Zu den Zielen des VS gehört es insbesondere, auf
den Abschluß von Tarifverträgen für seinen Bereich
hinzuwirken. |
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1.3 |
Der VS kann als berufsspezifisch selbständige Gruppe
innerhalb der ver.di in allen Belangen, die Autoren betreffen,
von sich aus tätig werden. |
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1.4 |
Die Mitglieder des VS sind in der Ausübung ihres Berufes
völlig frei und keinen Weisungen der Gewerkschaft
unterworfen. Was und wie sie arbeiten, ist ihre eigene
Angelegenheit. |
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1.5 |
Der VS veröffentlicht Informationen für seine Mitglieder.
Zuständig sind jeweils die VS-Landesvorstände
beziehungsweise der VS-Bundesvorstand und die
VS-Geschäftsführung. |
| 2 |
Mitgliedschaft |
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2.1 |
Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
gemäß Ziff. 2.2 sind Mitglieder der ver.di. |
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2.2 |
Mitglied des VS kann jede/r haupt- oder nebenberufliche
deutschsprachige Autor/in und jede/r im Organisationsbereich
der ver.di lebende fremdsprachige Autor/in werden, sofern
sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Als
Ausweis des fachlichen Könnens gelten: eine
Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener
Geldmittel erkauft sein darf, die Sendung oder Aufführung
eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films;
mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien,
Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons;
entsprechende Veröffentlichungen als literarische Übersetzerin
oder literarischer Übersetzer oder eine vergleichbare
literarische Tätigkeit. |
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2.3 |
Erb(inn)en von Autorinnen und Autoren können, sofern sie
Inhaber/in der Urheberrechte sind, Mitglieder des VS werden,
haben jedoch kein Wahlrecht. |
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2.4 |
Neue VS-Mitglieder werden auf Vorschlag des
VS-Landesvorstandes von ver.di aufgenommen. |
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2.5 |
Mitglieder der ver.di, die Angehörige anderer Fachgruppen
sind, können auch Mitglieder der Fachgruppe Literatur (VS)
werden, sofern sie nach Feststellung des
VS-Landesvorstandes die Voraussetzungen von Ziff. 2.2
erfüllen. |
| 3 |
Struktur |
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3.1 |
Der VS organisiert sich auf Bezirks - (siehe 3.3) Landes -
Bundesebene. |
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3.2 |
Organe des VS sind Mitgliederversammlungen,
Delegiertenkonferenzen, Vorstände auf den jeweiligen Ebenen
sowie der Schriftstellerkongress |
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3.2.1 |
Paritätische Besetzung aller VS-Gremien sowie aller zu
besetzenden Gremien und Jurys soll erfolgen, soweit
Kandidatinnen zur Verfügung stehen. |
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3.3 |
In den Bezirken der ver.di können nach Bedarf
VS-Bezirksgruppen gebildet werden. |
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3.4 |
Die überregional arbeitende Übersetzersparte des VS hat die
Rechte und Pflichten eines VS-Landesverbandes und wird
beim Bundesfachbereich geführt und in dessen Auftrag von
der Bundesgeschäftsstelle betreut. |
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3.5 |
Im Ausland wohnende Mitglieder des VS können einem
VS-Landesverband beitreten. Wenn sie das nicht wollen,
werden sie bei der Bundesgeschäftsstelle geführt und wählen
dann für jeweils vier Jahre durch Briefwahl ihren Sprecher als
Delegierten zum Schriftstellerkongress. |
| 4 |
Landesverbände |
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4.1 |
In den Landesbezirken der ver.di werden VS-Landesverbände
gebildet. |
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4.2 |
Mitglieder des VS-Landesverbandes sind alle VS-Mitglieder,
die ihren Wohn oder Beschäftigungsort im Landesbezirk haben
(vgl. aber dazu 3.4 und 3.5) |
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4.3 |
Die VS-Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des
VS Landesverbandes. Sie findet mindestens einmal jährlich
statt. Alle vier Jahre wählt diese Mitgliederversammlung den
Landesvorstand und die Delegierten, so wie - entsprechend
den Erfordernissen im Landesverband - die
Mandatsträger/innen und deren jeweilige Stellvertreter/innen.
Zeitpunkt und Ort legt der VS-Landesverband im
Einvernehmen mit dem Landesbezirksfachbereichsvorstand
der ver.di fest. Der Landesbezirksfachbereich der ver.di - für
die Übersetzer der Bundesfachbereich - trägt die Kosten ihrer
technischen Vorbereitung und Durchführung der
Mitgliederversammlung, jedoch nicht die Reise- und
Aufenthaltskosten der VS-Mitglieder. |
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4.4 |
Mitglieder des Geschäftsführenden
Landesbezirksfachbereichsvorstands der ver.di können mit
beratender Stimme an der Mitgliederversammlung des VS
Landesverbandes teilnehmen. |
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4.5 |
Die Mitgliederversammlung des VS-Landesverbandes, auf der
Wahlen nach Ziff. 4.3 stattfinden, hat insbesondere folgende
Aufgaben:
a) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts des
VS-Landesvorstandes;
b) Entgegennahme und Erörterung der Arbeitsbereiche bei
Mandatsträger/innen;
c) Wahl des VS-Landesvorstandes;
d) Festlegung der Anzahl der Beisitzer/innen im
VS-Landesvorstand;
e) Wahl der Delegierten zum Schriftstellerkongress nach 5.3;
f) Wahl der Delegierten zur
Landesbezirksfachbereichskonferenz der ver.di gemäß Ziff.
6.3 des Fachbereichstatuts;
g) Wahl von VS-Vertreter(inne)n in Gremien oder Ausschüsse,
z. B. in die VS-Tarifkommission;
h) Behandlung berufspolitischer Fragen;
i) Beratung und Beschlussfassung über Anträge. |
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4.6 |
Der VS-Landesvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden,
der/dem Stellvertreter/in, der/dem Schriftführer/in und
Beisitzer(inne)n. |
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4.7 |
Mitglieder des VS-Bundesvorstandes können mit beratender
Stimme an den Sitzungen der VS-Landesvorstände
teilnehmen. |
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4.8 |
Scheiden drei oder mehr Vorstandsmitglieder aus, wird
innerhalb von drei Monaten für den Rest der Amtszeit in einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung der
VS-Landesgruppe ein neuer Vorstand gewählt. Scheidet nur
die/der Landesvorsitzende aus, erfolgt ihre/seine Nachwahl in
gleicher Weise. Scheidet ein anderes Vorstandsmitglied aus,
rückt die-/derjenige in den Vorstand nach, die/der bei der
Vorstandswahl die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hatte
usw. |
| 5 |
Schriftstellerkongress/Bundesdelegiertenkonferenz |
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5.1 |
Der/die Schriftstellerkongress / Bundesdelegiertenkonferenz ist
das höchste Organ des VS. Er/sie findet alle vier Jahre statt
und legt die Richtlinien für die Arbeit des VS fest. Gleichzeitig
findet die Bundesdelegiertenkonferenz statt. Darüber hinaus
tritt zwischen den Schriftstellerkongressen die
Bundesdelegiertenkonferenz zusammen. Beide Male sind
literarisch/kulturpolitische Foren durchzuführen. |
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5.2 |
Zeitpunkt und Ort werden vom VS-Bundesvorstand im
Einvernehmen mit dem Bundesfachbereichsvorstand der ver.di
festgelegt und den Mitgliedern drei Monate vorher, die
Tagesordnung acht Wochen vorher mitgeteilt. Anträge an den
Schriftstellerkongress müssen acht Wochen vorher bei der
VS-Bundesgeschäftsstelle vorliegen, damit sie vier Wochen
vor dem Kongress an die Delegierten verschickt werden
können. Der Hauptvorstand trägt die Kosten für die technische
Vorbereitung und Durchführung des Schriftstellerkongresses
sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Delegierten und
Mandatsträger/innen gemäß Ziff. 5.8 j. |
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5.3 |
Für die Wahl der Delegierten zum Schriftstellerkongress und
der Bundesdelegiertenkonferenz gilt folgende Regelung:
Jede VS-Landesgruppe hat ein Grundmandat und wählt
darüber hinaus für je an gefangene 100 Mitglieder eine/n
Delegierte/n. Außerdem sind genügend Ersatzdelegierte zu
wählen, die am Schriftstellerkongress teilnehmen, wenn
ordentliche Delegierte ihr Mandat nicht ausüben können. Als
Delegierte/r oder Ersatzdelegierte/r kann nur gewählt werden,
wer satzungsgemäße Beiträge gezahlt hat. |
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5.4 |
Jedes Mitglied des VS kann auf eigene Kosten ohne
Stimmrecht, aber mit Rede recht am
Schriftstellerkongress teilnehmen. |
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5.5 |
Stimmrecht haben die von den Mitgliederversammlungen nach
Ziff. 3.5 und 4.5 gewählten Delegierten. |
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5.6 |
Die Mitglieder des VS-Bundesvorstandes nehmen mit allen
Rechten und Pflichten von ordentlichen Delegierten am
Schriftstellerkongress teil. |
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5.7 |
Mitglieder der Geschäftsführung des Fachbereichs der ver.di
und der/die VS-Bundesgeschäftsführerin nehmen mit
beratender Stimme am Schriftstellerkongress teil. |
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5.8 |
Der Schriftstellerkongress hat folgende Aufgaben:
a) Die Entwicklung der Perspektiven für die nächsten vier
Jahre;
b) Behandlung tarifpolitischer Fragen;
c) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts des
VS-Bundesvorstands;
d) Entgegennahme und Erörterung des Arbeitsberichts der/des
Geschäftsführer(in)s;
e) Entgegennahme und Erörterung von Berichten der
Mandatsträger/innen.
Die Delegierten des Schriftstellerkongresses haben darüber
hinaus folgende Aufgaben:
f) Beratung und Entscheidung über Anträge;
g) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des VS;
h) Wahl des Bundesvorstandes;
i) Bestimmung der/des Stellvertreterin/s der/des Vorsitzenden,
die/der die/den
Vorsitzende/n vertritt;
j) Wahl der Delegierten für die Bundesfachbereichskonferenz
der ver.di gemäß Ziff. 8.2.des Fachbereichstatuts;
k) Wahl, Nominierung oder Bestätigung der
Mandatsträger/innen;
1) Außerdem nominiert der Schriftstellerkongress die/den
gemäß Ziff. 7 neu einzustellende/n Geschäftsführer/in. |
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5.9 |
Die Delegierten des Schriftstellerkongresses geben sich eine
Geschäftsordnung. |
| 6 |
Bundesvorstand |
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6.1 |
Der Bundesvorstand vertritt den VS. |
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6.2 |
Der Bundesvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, drei
stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern.
Er kann um zwei zusätzliche Mitglieder erweitert werden. Er
wird für vier Jahre gewählt. |
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6.3 |
Die/Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden
können die Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander
abstimmen und sie miteinander in einem von der
Fachgruppe festgelegten Zeitraum wechseln
(Rotationsprinzip). |
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6.4 |
Der VS-Bundesvorstand beruft in Abstimmung mit der
Geschäftsführung des Fachbereichs der ver. di vier
Vorstandssitzungen jährlich ein, davon mindestens eine
gemeinsam mit den Vorsitzenden der VS-Landesverbände.
Falls mehr als vier Sitzungen jährlich erforderlich sind, werden
sie vom VS-Bundesvorstand im Einvernehmen mit der
Geschäftsführung des Fachbereichs einberufen. |
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6.5 |
Scheiden drei oder mehrere Vorstandsmitglieder aus, wählt ein
außerordentlicher Schriftstellerkongress innerhalb von drei
Monaten einen neuen Vorstand. Scheidet nur der/die
Bundesvorsitzende aus, erfolgt ihre/seine Nachwahl in gleicher
Weise. Scheidet ein anderes Vorstandsmitglied aus, rückt die-
/derjenige in den Vorstand nach, die/der bei der Vorstandswahl
die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hatte, und so fort. |
| 7 |
BundesgeschäftsführerIn |
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Der/Die Bundesgeschäftsführer/in erledigt im Auftrag des
Bundesfachbereichsvorstands die Geschäfte des VS auf der
Grundlage der Beschlüsse des Schriftstellerkongresses und
des Bundesvorstandes. Sie/er koordiniert die Zusammenarbeit
mit den Landesverbänden. Er/Sie wird nach seiner/ihrer Wahl
(siehe Ziff. 5.8 m) dem Hauptvorstand zur Einstellung
vorgeschlagen. Er/sie nimmt mit beratender Stimme am
Schriftstellerkongress und den Sitzungen des
Bundesvorstandes teil. |
| 8 |
Finanzen |
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8.1 |
Die Finanzierung der Fachgruppenarbeit erfolgt gemäß Ziff, 12
des Fachbereichstatuts der ver.di. Ein Fachgruppenbeitrag
nach § 14.3 b) der Satzung kann erhoben werden. |
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8.2 |
Der VS kann - gegebenenfalls über dafür gebildete juristische
Personen - zweckgebunden für kulturelle, insbesondere
literarische sowie soziale Aufgaben Förderungen
entgegennehmen, jedoch nicht für die allgemeine
Fachgruppenarbeit. |
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Tarifpolitik |
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Für alle Bereiche, die sich aus der Geschäftsordnung ergeben,
wird eine eigene Tarifkommission gebildet. Die
Tarifkommission des VS (Autorinnen und Autoren) setzt sich
zusammen aus je einer/m Vertreter/in der
VS-Landesverbände, die auf Landesmitgliederversammlungen
gewählt wurden, der/m VS-Vorsitzenden und weiteren
Vertreter/innen des Bundesvorstandes. Für bestimmte Sparten
(z. B. Jugendbuch, Sachbuch) können bis zu zwei
Vertreter/innen von der Tarifkommission kooptiert werden. Der
VS-Tarifkommission Autoren gehören weiter an die
zuständigen Mitglieder der Geschäftsführung des
Fachbereichs, die/der Geschäftsführer/in des VS und der
zuständige Sachbearbeiter/in der Rechtsabteilung mit
beratender Stimme. Die Amtszeit der Tarifkommission
entspricht der Amtszeit des Bundesvorstandes. Die
Tarifkommission wählt aus ihrer Mitte die
Verhandlungskommission. |
| 10 |
Mandate und Ehrenämter |
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10.1 |
Soweit für Gremien außerhalb der ver.di
Schriftstellerorganisationen Entsendungs- oder
Benennungsrechte zustehen, nimmt diese Rechte der VS über
die Entsendung und Benennung von Ziff. 4.5 g und 5.8 j
hinaus wahr. |
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10.2 |
Das Entsendungs- oder Benennungsrecht steht dem
Landesvorstand des VS zu, sofern die Kompetenz des
betreffenden Gremiums räumlich auf den
Landesbezirkbegrenzt ist, anderenfalls dem Bundesvorstand
des VS. Der Bundesvorstand kann sein Recht aus Ziff. 10. 1
an den Vorstand desjenigen Landesbezirks delegieren, in dem
das Gremium seinen Sitz hat. |
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10.3 |
Vor der Entsendung oder Benennung nach Ziff. 10.2 ist die
Geschäftsführung des Fachbereichs der ver.di zu hören. |
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10.4 |
Die benannten oder entsandten Mitglieder sollen den
zuständigen Vorstand und den Bundesfachbereichsvorstand
laufend über ihre Tätigkeit unterrichten, wenn und soweit dem
keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. |