Antrag auf Mitgliedschaft
Mitglied des VS kann jede/r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autor/in und jede/r im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autor/in werden, sofern sie/er ihr/sein
fachliches Können hinreichend ausweist.
Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten: eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf; die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels,
Theaterstücks oder Films; mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons; entsprechende Veröffentlichungen als
literarische Übersetzerin oder literarischer Übersetzer oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit.
Erb(inn)en von Autorinnen und Autoren können, sofern sie Inhaber/in der Urheberrechte sind, Mitglieder des VS werden, haben jedoch kein Wahlrecht.
Neue VS-Mitglieder werden auf Vorschlag des VS-Landesvorstandes von ver.di aufgenommen.
Mitglieder der ver.di, die Angehörige anderer Fachgruppen sind, können auch Mitglieder der Fachgruppe Literatur (VS) werden, sofern sie nach Feststellung des VS-Landesvorstandes die Voraussetzungen
von Ziff. 2.2 erfüllen.
Falls Sie Mitglied des VS in ver.di werden wollen und im Saarland wohnen, richten Sie bitte Ihren Aufnahmewunsch zunächst formlos an nebenstehende Adresse oder an scheff@vs-saar.de.
Sollten Sie nicht im Saarland wohnen, finden Sie die Adresse des zuständigen Landesverbands hier: